Diese Förderungen gibt es 2024
Energieeffizienz ist auch 2024 das Stichwort beim Bauen und Sanieren. Mit vielen Instrumenten sollen Bauherren dazu ermutigt werden, auf energieeffiziente Bauweisen umzusteigen. Neue Gesetze wie das am 1. Januar 2024 in Kraft getretene neue Gebäudeenergiegesetz dienen als Grundlage für die Ausgestaltung der staatlichen Förderprogramme.
Für welche Maßnahmen können Zuschüsse/Förderungen beantragt werden?
Der umgangssprachlich genannte „Heizungstausch“ (offiziell: Heizungsoptimierung zur Emissionsminderung) war in aller Munde und dafür gibt es unter den unten genannten Maßnahmen auch am meisten Geld (50 % der Gesamtfördersumme). Daneben existieren aber auch Förderprogramme für viele weitere Maßnahmen, welche die Energieeffizienz von Bestandsbauten positiv beeinflussen. Zum Beispiel:
- Maßnahmen an der Gebäudehülle (z.B. Optimierung Außenwände, Dach, Austausch von Türen und Fenstern)
- Neue Anlagentechnik (Lüftungsanlagen, „Efficiency Smart Home“-Systeme, Beleuchtung)
- Heizungsoptimierung (bspw. hydraulischer Abgleich, Austausch von Heizungspumpen)
- Heizungsoptimierung zur Emissionsminderung
- Altersgerechtes Umbauen
- Energieberatung
Welche finanziellen Anreize gibt es?
Für die Sanierung von Bestandsgebäuden ist das Bundesförderprogramm für effiziente Gebäude (BEG) Grundlage. Zu unterscheiden sind hier Zuschüsse und zinsgünstige Kredite. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sind die beiden Hauptadressen.
- Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) vergibt zinsgünstige Kredite für Komplettsanierungen. Den Antrag stellen Sie über Ihre Hausbank.
- Vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) können Sie Zuschüsse zu Gebäudehülle, Gebäudetechnik und Heizungsoptimierung erhalten.
- Neu ist, dass die KfW auch für Zuschüsse für die Heizungsförderung zuständig ist.
Beispiel Heizung
In marcus® 01/2024 haben wir bereits ausführlich über das neue Gebäudeenergiegesetz berichtet. Was sich 2024 in Bezug auf die Heizung geändert hat, hier noch einmal in Kürze:
Grundförderung: Statt unterschiedlicher Fördersätze gibt es eine einheitliche Grundförderung von 30 Prozent für den Heizungstausch.
Einkommensabhängiger Bonus: Zusätzlich können Sie als selbstnutzender Eigentümer einen Bonus von 30 Prozent erhalten, wenn Ihr Haushaltseinkommen unter 40.000 Euro liegt.
Geschwindigkeitsbonus: Steigen Sie bis Ende 2024 auf Erneuerbare Energien um, erhalten Sie 20 Prozent extra. Nach 2028 sinkt der Bonus alle zwei Jahre um drei Prozentpunkte. Gewährt wird der Bonus nur für Eigenheimbesitzern, die selbst in der Immobilie wohnen.
Innovationsbonus: Entscheiden Sie sich für eine besonders umweltfreundliche Wärmepumpe, können Sie zusätzlich 5 Prozent Förderung erhalten.
Die Antragstellung bei der KfW ist ab 27.02.2024 für diejenigen möglich, die selbst in dem betroffenen Haus wohnen. Achtung, für den Antrag ist bereits ein Vertrag mit einer Fachfirma Bedingung. Für Eigentümer in Mehrfamilienhäuser ist die Antragsstellung ab Ende April geplant, für Vermieter und gewerbliche Antragssteller ab Ende Juli. Der Heizungstausch kann jedoch trotzdem schon in Auftrag gegeben und der Förderantrag nachgereicht werden. Diese Übergangsregelung gilt für Vorhaben, die bis zum 31. August 2024 begonnen wurden. Der Förderantrag kann bis zum 30. November 2024 eingereicht werden.
Höchstgrenzen mehrerer Maßnahmen können nun addiert werden
Für Sanierungsmaßnahmen wie Dämmung, Fenstererneuerung und Heizungsoptimierung wird ein Basisfördersatz in Höhe von 15 Prozent gewährt. Der 5-Prozent-Bonus für die Erstellung eines individuellen Sanierungsplans (iSFP) bleibt weiterhin erhalten. Außerdem gelten weitere Erleichterungen, wie die Einführung eines zinsvergünstigten KfW-Kredits für den Heizungstausch bei einem Haushaltseinkommen von bis zu 90.000 Euro, Steuerminderungen der Sanierungskosten und dass Materialkosten bei Eigenleistungen gefördert werden.
Neu ist, dass Höchstgrenzen nun auch addiert werden können: So die für den Heizungstausch (30.000 Euro) und die für weitere Effizienzmaßnahmen (60.000 Euro). Zum Beispiel, wenn Sie eine Wärmepumpe einbauen und zusätzlich die Wände dämmen wollen.
Antragsstopps
Im Programm Klimafreundlicher Neubau (297) können derzeit keine Anträge bei der KfW mehr gestellt werden. Alle bis 13.12.2023 eingegangenen Anträge könnten aber, so die Haushaltsmittel es zulassen, zugesagt werden. Sobald der Bundeshaushalt 2024 in Kraft tritt (voraussichtlich Anfang Februar), sollen laut Bundesbauministerin Klara Geywitz wieder Anträge möglich sein.
Auch für die Energieberatung gibt es bedingt durch den Haushaltsstopp einen Antrags- und Zusagestopp, genauso wie für den Investitionszuschuss für altersgerechte Umbauten (Programm 455-B) und die Förderung genossenschaftlichen Wohnens (Programm 134).
Tipp: Bonus-Rechner
Zur ersten Orientierung bietet die Stiftung Warentest eine praktische Hilfe, auf ihrer Website kann man sich Zuschüsse einfach ausrechnen lassen, ergänzt um Informationen zu Krediten und Tipps für die Kombination von Maßnahmen. Wenn Sie sich dann tiefer in die Materie begeben, ist die eingehende Beratung der zuständigen Fachfirmen, die sich auch mit den Förderprogramm auserkennen, unersetzlich.
https://www.test.de/Foerderung-fuer-Hausbau-Hauskauf-Heizung-und-Sanierung-5561989-0/